Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die eine lebenslange Haftstrafe in ihrem Strafrecht abgeschafft haben. Das norwegische Rechtssystem kennt eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis. Nach 21 Jahren „forvaring“ kann die Strafe zunächst um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Da die Anzahl der Verlängerungen um jeweils fünf Jahre nicht begrenzt ist, kann ein so verurteilter Täter bis zu seinem Tod im Gefängnis bleiben.
Die „Forvaring“ ist im Grunde eine Hafstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Das ist zwar rechtswidrig im Kontext der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber wird höchstwahrscheinlich so praktiziert werden. Ich bin mir sehr sicher, dass Breivik in 21 Jahren deswegen vor dem EGMR klagen wird.
Oder die Sicherheitsverwahrung wird in der EU doch noch erlaubt werden, weil sie manchmal sinnvoll ist.